AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DryQ GmbH Edelrather Weg 1, 51375 Leverkusen
1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der DryQ GmbH, insbesondere im Bereich der Leckageortung, Wasserschadensanierung, technischen Trocknung, Schadenminderung sowie Wiederherstellungsmaßnahmen.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Versicherungsnehmern sowie öffentlichen Auftraggebern. 1.3 Mit Erteilung des Auftrags oder durch konkludentes Verhalten, insbesondere durch – Duldung oder Inanspruchnahme unserer Leistungen, – Gewährung des Zutritts zum Schadensobjekt, – Nutzung oder Weiterverwendung der von uns erbrachten Leistungen, erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. 1.4 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Vertragsabschluss und Angebote 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 2.2 Der Vertrag kommt spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande. 2.3 Unvorhersehbare, technisch oder wirtschaftlich notwendige Zusatz- oder Mehrleistungen – insbesondere zur Schadenminderung oder zur Verhinderung von Folgeschäden – werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Der Stundenverrechnungssatz beträgt 65 € netto pro Stunde je eingesetztem Mitarbeiter, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 3. Schadenminderungspflicht (§ 82 VVG) 3.1 Bei versicherten Schäden erfolgen unsere Leistungen regelmäßig zur Erfüllung der gesetzlichen Schadenminderungspflicht gemäß § 82 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). 3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadenminderung zu dulden und aktiv zu unterstützen. 3.3 Notwendige Sofortmaßnahmen (z. B. Trocknung, Öffnungen, Demontagen, Bohrungen, technische Eingriffe) dürfen ohne vorherige Zustimmung von Versicherungen oder Dritten durchgeführt werden, sofern dies zur Schadenbegrenzung erforderlich ist. 3.4 Einwendungen von Versicherungen gegen Art, Umfang oder Dauer der Schadenminderungsmaßnahmen berühren den Vergütungsanspruch der DryQ GmbH gegenüber dem Auftraggeber nicht. 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 4.1 Der Auftraggeber hat ungehinderten Zugang zum Schadensobjekt zu gewährleisten und alle erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
4.2 Der Auftraggeber stellt die erforderliche Energieversorgung (insbesondere Stromanschlüsse mit mindestens 16 A-Absicherung) kostenfrei zur Verfügung. 4.3 Stehendes Wasser ist – soweit technisch möglich und zumutbar – vor Beginn der technischen Trocknung durch den Auftraggeber zu entfernen. 4.4 Ist der Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin nicht möglich, sind wir berechtigt, Anfahrts-, Warte- und Ausfallkosten gesondert zu berechnen. 5. Abnahme und Abnahmefiktion 5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistungen nach Abschluss unverzüglich abzunehmen.
5.2 Die Abnahme gilt spätestens 5 Werktage nach Mitteilung der Fertigstellung als erfolgt, sofern keine schriftliche Mängelanzeige eingeht. 5.3 Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn: die Leistungen genutzt werden, Folgegewerke ausgeführt werden, das Objekt wieder bezogen oder weiterverwendet wird.
5.4 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen 6.1 Unsere Vergütungsansprüche bestehen unabhängig von einer Regulierung durch Versicherungen oder Dritte.
6.2 Der Auftraggeber bleibt auch bei Abtretung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen alleiniger Schuldner unserer Forderungen. 6.3 Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. 6.4 Gerät der Auftraggeber in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahn- und Rechtsverfolgungskosten zu berechnen. 6.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 7. Stornierung / Kündigung 7.1 Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Auftrag vor Leistungsbeginn, sind folgende Pauschalen zu zahlen: bis 48 Stunden vor Beginn: 30 % der Auftragssumme bis 24 Stunden vor Beginn: 50 % der Auftragssumme am Tag des Leistungsbeginns oder danach: 100 % der Auftragssumme
7.2 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Haftung 8.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 8.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 8.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 9. Eigentumsvorbehalt und Geräteschutz 9.1 Sämtliche von uns eingesetzten Geräte, Materialien und Hilfsmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9.2 Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder unsachgemäße Nutzung der Geräte. 10. Datenschutz 10.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
10.2 Weitere Informationen sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen. 11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Leverkusen. 11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anerkennung Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
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