Schimmelsporen stellen ein Gesundheitsrisiko dar und können Folgeschäden verursachen. Das sofortige Aufstellen eines Luftreinigers reduziert die Belastung in der Raumluft und gilt als angemessene Erstmaßnahme gemäß § 82 VVG (Schadenminderungspflicht).
Wir übernehmen Aufstellung, Betrieb und versicherungskonforme Dokumentation.